Regeln für den Kleinfeldfußball Altsenioren Ü 40, Ü 50 und Ü 60
§ 1 Spielfeld
Die Spielfeldgröße entspricht dem Viertel eines normalen Spielfeldes.
Die Mindestgröße sollte 54 m x 35 m betragen.
Die Mittellinie, die Strafräume, der Anstoßpunkt sowie die Strafstoßpunkte
sind zu kennzeichnen.
Zwei Meter vor dem jeweiligen Torpfosten sind Punkte für den Abstoß zu markieren.
Die Ecken des Spielfeldes werden durch Fahnen angezeigt.
Der Strafraum wird von den Torpfosten aus in 10 m Entfernung
nach der Seite und nach vorn gezogen.
Der Strafstoßpunkt ist 9 m von der Tormitte entfernt.
Die Tore haben die Maße 5 m x 2 m. Sie stehen in der Mitte der Torlinie
und müssen fest verankert und mit Netzen versehen sein.
§ 2 Spieler
Spielberechtigt sind nur vereinsmäßig organisierte Spieler, die im Kalenderjahr
das 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollenden oder überschritten haben.
Im Ü-50-Wettbewerb sind ausnahmsweise höchstens zwei Spieler
spielberechtigt, die am Spieltag erst das 49. Lebensjahr vollendet haben.
Zu jeder Mannschaft gehören 7 Spieler: 6 Feldspieler und ein Torwart.
Eine Mannschaft ist ab 6 Spielern spielfähig.
Es können bis zu sieben Wechselspieler in einem Spiel beliebig ein- und ausgewechselt
werden. Das Auswechseln ist nur während einer Spielunterbrechung und an der Mittellinie
gestattet. Die An- und Abmeldung hat beim Schiedsrichter zu erfolgen.
§ 3 Dauer des Spiels
Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten.
§ 4 Abseits
Es wird ohne Abseits gespielt.
§ 5 Strafstoß
Der Strafstoß ahndet "verbotenes Spiel" der verteidigenden Mannschaft im eigenen Strafraum.
Bei der Ausführung des Strafstoßes von der 9-m-Marke
müssen sich die nicht beteiligten Spieler außerhalb des Strafraumes und mindestens 5 m
vom Ball entfernt aufhalten.
§ 6 Abstoß
Der Abstoß erfolgt in einer Entfernung von 2 m vor dem Pfosten,
wo der Ball die Torlinie außerhalb der Torpfosten überschritten hat.
Der Abstoß, der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf des Torwarts
dürfen die 10-Meter-Linie der gegnerischen Seite nicht direkt überschreiten.
Bei Vergehen gegen diese Bestimmung wird an der Stelle, an der der Ball diese Linie
überschritten hat, ein indirekter Freistoß für den Gegner verhängt.
Alle gegnerischen Spieler müssen sich bei der Ausführung des Abstoßes
außerhalb des Strafraums aufhalten.
Greift ein gegnerischer Spieler bei der Abstoßausführung störend in das Spiel ein,
bevor der Ball den Strafraum verlassen hat, ist der Abstoß zu wiederholen.
§ 7 Ball in und aus dem Spiel, Torerzielung, Freistoß,
Einwurf, Eckstoß
Es gelten die Fußballregeln für das Großfeld, Ausnahme:
Aus einem Abstoß und einem Anstoß darf kein Tor direkt erzielt werden.
Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor nicht erzielt werden,
ausgenommen ein Eigentor.
Stehen Tore vom Großfeld auf der Seitenlinie, so ist weiterzuspielen,
wenn der Ball vom Pfosten oder der Querlatte ins Kleinfeld zurückspringt.
Springt der Ball vom Pfosten oder der Querlatte der Großfeldtore
über die Seitenlinie ins Aus, ist das Spiel mit einem Einwurf fortzusetzen.
Alle gegnerischen Spieler müssen beim direkten und indirekten Freistoß
und beim Eckstoß 5 m entfernt sein bzw. auf der Torlinie stehen.
Der Einwurf erfolgt durch Eindribbeln oder Einstoßen (Flachpass bis maximal Kniehöhe).
Eine direkte Torerzielung durch Eindribbeln oder Einstoßen ist nicht möglich.
§ 8 Torwart
Der Torwart darf den Strafraum verlassen. Außerhalb des Strafraums gilt er als Feldspieler.
Ein Torwart verursacht einen indirekten Freistoß, wenn er innerhalb seines Strafraums
den Ball mit der Hand berührt, den ihm ein Mitspieler absichtlich mit dem Fuß zugespielt hat.
§ 9 Geltungsbereich
Für alle hier nicht geregelten Sachverhalte gelten die DFB-Regeln
für den Großfeldfußball und die Bestimmungen der Spielordnung
des Sächsischen Fußballverbandes.
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