Diezmann wird ermordet

Leipzig, am 24. Dezember 1307


Diezmann (1260 – 1307) wird während einer Messe in der Thomaskirche in Leipzig erstochen. ...
aus: ´Das goldne Buch vom Vaterlande´, Löbau: Walde, 1859, Seite 306 b
aus: "Das goldne Buch vom Vaterlande", Löbau: Walde, 1859, Seite 268
aus: ´Das goldne Buch vom Vaterlande´, Löbau: Walde, 1859, Seite 306
aus: ´Das goldne Buch vom Vaterlande´, Löbau: Walde, 1859, Seite 307

Am 25. December (1307) knieete Markgraf Diezmann in der Frühmesse des
heiligen Weihnachtsfestes an den Stufen des Altars in der Thomaskirche zu Leipzig.
Nachdem das Benedictus angestimmt und die Kerzen verlöscht waren, trifft den
betenden Fürsten ein tödtlicher Dolchstoß. "Gewalt! Gewalt!" rief er zusammensinkend.
Die versammelte Gemeinde gerieth in Aufregung und Schreck; seine Diener eilten
herbei und brachten den stark blutenden, sterbenden Fürsten in seine Wohnung. Im
Nu wurden die Kirchenthüren besetzt und der Mörder durch den bei ihm sich vorfindenden
blutigen Dolch entdeckt. Das klingt etwas unglaublich, denn sollte der Bösewicht
nicht klug genug gewesen sein, die ihn verrathen könnende Waffe weggeworfen zu
haben? Wie dem auch sein mag, man hatte den Mörder entdeckt, aber kein Grad
der Folter - und man wird damit nicht sparsam gewesen sein - konnte ihn bewegen,
den, der ihn gedungen, zu verrathen. Man nahm an, daß die Urheber der That
der Garf Heinrich von Nassau und der Abt von Pegau seien. Die Strafe
des Mörders war ganz dem erbarmungslosen Geiste der Zeit angemessen, furchtbar
und grauenerregend. Man peitschte ihn auf´s Grausamste mit Ruthen, riß ihm
auf dem Richtplatze mit glühenden Zangen Stücken Fleisches aus dem Leibe, räderte
ihn dann an Händen und Beinen und flocht ihn dann lebendig auf´s Rad, wo er
nach langer Qual endlich die Seele aushauchte. Der Markgraf Diezmann starb
zwei Tage nach dem Weihnachtsfeste und wurde von seinen Hofleuten in dem
Kirchenchor des Dominikanerklosters zu Leipzig beigesetzt, weil er in einer Anwandlung
von Demuth, die sein zu Ende neigendes Leben überfiel, nicht schlummern wollte
"undir der frommen heiligen Forstin (unter den frommen heiligen Fürsten)" in der
Familiengruft zu Reinhardsbrunn.
An Diezmanns Ermorderung knüpft sich folgende Sage.
Er wohnte für diesen Winter (1307) auf der Pleißenburg. Sein Beichtvater
hatte ihm eines Fehltritts (Sünde) wegen den Besuch dreier Messen auferlegt.
Gegen diese Buße hatten seine Ritter großes Bedenken, denn die Feinde Diezmanns
und seines tapferen Bruders, Friedrich des Gebissenen, waren stets bereit zu Unthaten
und überhaupt war damals die Zeit sehr unsicher, Verrath und Mord waren so eng
verschwistert, daß sie Tag und Nacht zu fürchten waren. Diezmann ließ sich, als
furchtloser Charakter, nicht abhalten, die ihm auferlegte Buße zu vollbringen. Ohne
alle Begleitung, nur von Weitem von seinem treuen Schildknappen gefolgt, ritt er
zur Hainthorkapelle und hörte dort die erste Messe, dann nach der Pauliner Kirche
(bei den Dominikanern). Um die dritte Messe zu hören, begab er sich nach der
Thomaskirche. Im Morgengrauen gewahrte er hinter sich einen Vermummten. Ihm
zu entgehen, spornte er sein Pferd so sehr, daß ein Hufeisen desselben weit bis zur
Nicolaikirche fliegt. Es gelang ihm, dem Verfolger zu entgehen und angekommen
in der menschengefüllten Thomaskirche, knieet er auf den Stufen des Altars nieder.
Seinem ihn von fern begleitenden Schildknappen war es nicht möglich, eher in seine
Nähe zu kommen, als bis der Dolch des ihn rastlos verfolgenden Mörders, welcher
den günstigen Moment, wo man den Lobgesang: Benedictus, qui venit in nomine
Domini! (Gesegnet sei der, welcher im Namen des Herrn kommt!) begonnen und
nach altem Gebrauch die Kerzen auslöschte, ersehen, den Markgrafen am Altar
niederstreckte. Das von Diezmanns Rosse in der Ritterstraße nach der Nicolaikirche
zu geschleuderte Hufeisen ist noch jetzt an der Kirchenmauer, wo man es zum Andenken
befestigt hat, zu sehen. Von jener Zeit an galt das Sprichwort: Eine zweite Messe
gut zur Noth, doch eine dritte bringt den Tod.

aus: "Das goldne Buch vom Vaterlande", Löbau: Walde, 1859, Seiten 306 und 307



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