Die amtliche Tageszeitung der NSDAP im Gau Sachsen "Der Freiheitskampf" berichtet am 12. Mai 1933
Überschrift eines Artikels in ´Der Freiheitskampf´ vom 12.5.1933

Urteile des Sondergerichts


Artikel in ´Der Freiheitskampf´ vom 12.5.1933

Freiberg, 10. Mai

Das Sondergericht für den Freistaat Sach-
sen beschäftigte sich in seiner Sitzung am Diens-
tag mit sieben Straffällen. Es handelt sich in
der Hauptsache um Angeklagte, die der KPD
und der SPD angehören bzw. nahestehen.
Der am 17. März 1900 in der Tschecho-
slowakei geborene, in Augustusburg ansässige
Friseur Franz Maier hatte sich wegen Ver-
gehens gegen die Verordnung über das Verbot
kommunistischer Druckschriften vom 8. März
zu verantworten. Maier hatte in seinem Fri-
seurgeschäft noch am 28. März eine kom-
munistische illustrierte Zeitung
aushängen, deren Inhalt in ihrer ganzen
Tendenz eine scharfe Kampfansage gegen die
NSDAP gewesen ist. Das Sondergericht ver-
urteilte ihn zu einem Monat Gefängnis.


Artikel in ´Der Freiheitskampf´ vom 12.5.1933

Weil er gemeine Lügen über die
SA verbreitet hatte, stand der am
21. Januar 1905 geborene erwerbslose Me-
tallarbeiter Alfred Max Lehmann vor dem
Sondergericht. Lehmann stand Ende März
vor einem Zeitungsaushang auf dem Dürer-
platz in Dresden. Dabei machte er den um-
stehenden Personen gegenüber abfällige Äuße-
rungen gegen die SA. Er erklärte, er habe
gesehen, dass bei der Besetzung des Dresdner
Volkshauses am Schützenplatz Arbeiter von
der SA blutig geschlagen worden seien. Tat-
sächlich ist er aber gar nicht am Volkshaus
gewesen, sondern war an diesem Tage aus-
wärts. Das Gericht erkannte auf drei Monate
Gefängnis. In der Urteilsbegründung
heißt es, dass der Angeklagte in grob fahr-
lässiger Weise gehandelt habe. Durch den Zu-
satz, er habe selbst gesehen, dass die SA ge-
schlagen habe, habe er ein ihm zu Ohren
gekommenes Gerücht verstärkt und bei den
Zuhörern den Anschein erweckt, dass das Ge-
rücht wahr sei. Das sei besonders gefährlich
und verderblich gewesen. Das Tun des An-
geklagten sei ein Grenzfall zwischen grober
Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit.


Artikel in ´Der Freiheitskampf´ vom 12.5.1933

Der am 8. Dezember 1894 geborene Bio-
chemiker Stein aus Sebnitz hat am 25. März
in Sebnitz, den bestehenden Verordnungen zu-
wider, das kommunistische Flugblatt
"Die Rote Sturmfahne" verbreitet. In
der Hetzschrift wurde zum Massenstreik und
zum Massenkampf aufgefordert. Das Gericht
verurteilte ihn zu sechs Wochen Gefängnis.


Artikel in ´Der Freiheitskampf´ vom 12.5.1933 Artikel in ´Der Freiheitskampf´ vom 12.5.1933

Gemeine Verleumdung gegen die
Nationalsozialisten hatte der am 20.
März 1905 geborene Wirtschaftsgehilfe Wer-
ner aus Gablenz verbreitet. Er äußerte im
April auf einem Felde bei Gablenz einem
der NSDAP angehörenden Wirtschaftsgehil-
fen gegenüber: "Wer hat überhaupt den
Reichstag angebrannt? Das waren doch nur
die Nazistrolche!" Werner erhielt zwei Monate
Gefängnis. Aus der Urteilsbegrün-
dung: Der Vorwurf ist nicht öffentlich ge-
wesen, lediglich zu Gehör des Wirtschaftsgehil-
fen gekommen. Der Vorwurf gegenüber einer
in der nationalen Erhebung stehenden Partei
ist außerordentlich schwer. Zu berücksichtigen
ist aber, dass der Angeklagte anscheinend nicht
zu den Leuten gehört, die besonders intelli-
gent sind. Er habe die Äußerung nicht zu
einem Gegner der regierung, sondern zu einem
Mitglied einer nationalen Partei getan. An-
scheinend habe er es nicht darauf angelegt, auf-
hetzend zu wirken.




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